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Agile Softwareentwicklung – ein klarer Fall?

Fachveranstaltung von Dr. Thomas A. Degen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Agile Softwareentwicklung – ein klarer Fall?

Fachveranstaltung von Dr. Thomas A. Degen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Freitag, 15.05.2020, 11:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
Geschäftsstelle des AnwaltVeriens Stuttgart e.V., Olgastraße 57A, 70182 Stuttgart, 4. OG

Branchenübergreifend kommen in Mittelstand und Industrie Softwaresysteme zum Tragen, die bedarfsge-recht funktionieren sollen. Bislang etablierte Methoden der Softwareentwicklung nach dem statischen Wasserfallmodell werden den neuen Anforderungen nicht mehr gerecht, weil diese starr, zeitintensiv und teuer sind. Bei komplexen Software-Neuentwicklungen setzten Entwickler auf eine Reduzierung von lan-gen Planungsphasen, auf Kreativität und Flexibilität. Als bekannteste agile Methode hat sich Scrum einen Namen gemacht. Als Vorgehensmodell des Projekt- und Produktmanagements zur agilen Softwareent-wicklung wird Scrum vielfach vereinbart, ohne dass die Vertragspartner geklärt haben, welche Vertragstypologie und welche Leistungspflichten gelten sollen. Dies führt zu vermeidbaren Streitigkeiten über den Vertragsgegenstand und den Inhalt des Vorgehensmodells, über Mitwirkungspflichten, Teilleistungen, Abnahme, Vergütung, Kündigungsmöglichkeiten, Vertragsdauer, Gewährleistung und Haftung und insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte. Bislang gibt es erst wenige Gerichtsentscheidungen zu der jungen, aber immens praxisrelevanten Materie.

Die Veranstaltung greift die technischen und rechtlichen Schnittstellen auf und gibt Tipps für die Vertragsgestalten und den Umgang mit Krisen und Eskalationen in laufenden Projekten.
Die Veranstaltung ist kopstenpflichtig.

Detailinformationen und Buchung über:
AnwaltVerein Stuttgart e.V. und AnwaltService Stuttgart GmbH, Olgastraße 57A, 70182 Stuttgart
https://anwaltverein-stuttgart.de/de/veranstaltungskalender/agile-softwareentwicklung-ein-klarer-fall

 

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