RA Dr. Thomas A. Degen 2025 zum Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks gewählt
Neuwahl von 30 Mitgliedern des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
Bei der Wahl zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg (K.d.ö.R.) wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen aus dem Kammerbezirk Stuttgart am 13.05.2025 als Mitglied der Vertreterversammlung von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Kammerbezirk gewählt. Die Vertreterversammlung trat am 04.07.2025 zu ihrer neuen konstituierenden Sitzung zusammen. Die Vertreterversammlung besteht aus 30 Mitgliedern des Versorgungswerks. Die Zahl der Vertreter aus den einzelnen Kammerbezirken bestimmt das Justizministerium nach dem Verhältnis der dem Versorgungswerk angehörenden Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg (§ 3 Rechtsanwaltsversorgungsgesetz - RAVG).
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist das höchste Selbstverwaltungsorgan und trifft Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, darunter die Beschlussfassung über die Satzung und andere autonome Rechtsvorschriften, den Haushalt, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Wahl und Überwachung des Vorstands.