Bei der Wahl zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg (K.d.ö.R.) wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen aus dem Kammerbezirk Stuttgart am 13.05.2025 als Mitglied der Vertreterversammlung von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Kammerbezirk gewählt. Die Vertreterversammlung trat am 04.07.2025 zu ihrer neuen konstituierenden Sitzung zusammen. Die Vertreterversammlung besteht aus 30 Mitgliedern des Versorgungswerks. Die Zahl der Vertreter aus den einzelnen Kammerbezirken bestimmt das Justizministerium nach dem Verhältnis der dem Versorgungswerk angehörenden Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg (§ 3 Rechtsanwaltsversorgungsgesetz - RAVG).
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist das höchste Selbstverwaltungsorgan und trifft Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, darunter die Beschlussfassung über die Satzung und andere autonome Rechtsvorschriften, den Haushalt, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Wahl und Überwachung des Vorstands.
Statement Dr. Thomas A. Degen: "Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, die mir Ihr Vertrauen geschenkt haben. Ich setzte mich für Transparenz, Digitalisierung, Bürokratieabbau und Versorgungssicherheit ein. Die freie Advokatur ist die Basis für Gerechtigkeit und Freiheit. Unser Versorgungswerk sichert die freie Anwaltschaft."
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.3.2025 – 11 U 33/24 (GRUR-Prax 2025, 424)
Das OLG Frankfurt a. M. hat eine praxisrelevante Entscheidung getroffen zum Urheberrecht, Verlags- und Designrecht sowie EU-Zivilverfahrensrecht (Urteil v. 18.3.2025 – 11 U 33/24).
Exportkontrolle für Hersteller, Händler, E-Commerce-Unternehmer
Der amerikanische Präsident hat bei seinem Staatsbesuch in Saudi-Arabien am 13.05.2025 angekündigt, die Sanktionen gegen Syrien vollständig abzuschaffen. Das wäre nach vielen Jahren des quasi-Totalembargos ein großer Schritt. Sollten die Sanktionen wirklich beendet werden, wird dies eine erhebliche wirtschaftliche Chance für den Staat Syrien sein, um zu einer wirtschaftlichen Stabilität zu gelangen.
Auch europäische Unternehmen könnten dann vermehrt in Syrien investieren. Bislang war es Nicht-US Unternehmen aus Drittstaaten (zum Beispiel Deutschland) wegen des sog. US-Re-Exportrechts de facto untersagt, mit Syrien wirtschaftliche Beziehungen einzugehen. Sie liefen Gefahr, vom Handel mit den USA ausgeschlossen oder zumindest sanktioniert zu werden. Es bleibt spannend, ob und wie der amerikanische Präsident seine Zusage erfüllt. Tut er dies, so wird dies auch für die deutsche Wirtschaft zu erheblichen Chancen in Syrien führen.
KI-Projekte datenschutzkonform planen und kontrollieren
Diese hochaktuelle Praxisthematik der künstlichen Intelligenz (KI) mit Grundlagen, Analyse und Framework für Projektsteuerung und Risikomatrix wird von Dr. Thomas A. Degen und Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger behandelt. In der Fachzeitschrift apf (Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung), apf 4/2025, S. 109 ff. stellen Degen/Waitzinger im zweiten Teil des Beitrags die KI-Technologien, Projekt-Parameter und Spezifika bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden heraus.
Der Justizstandort Deutschalnd wird immer digitaler. In der 3. Auflage des Buches "Elektronischer Rechtsverkehr" werden die aktuellen Technik- und Rechtsenwicklungen behandelt wie beA-Mobil, beSt, KI, OZG, eIDAS 2.0, NIS2.
Der 1. April 2025 ist der Beginn einer neuen Ära für die deutsche Justiz: Spezialisierte Gerichte mit englischsprachigen Richtern. Die neue Gerichtsbarkeit bietet wettbewerbsfähige Dienstleistungen für internationale Handelsstreitigkeiten. Ähnlich wie die entsprechenden Institutionen in Zentren wie London und Paris steht diese Gerichtsbarkeit ausschließlich der Wirtschaft offen.
Akademie IT-Recht - IHK Reutlingen - Praxisveranstaltung mit Jordan & Wagner RA GmbH
Die IHK Reutlingen hat mit dem Netzwerk E-Commerce ein interessantes Jahresprogramm erstellt. Dieses beginnt am 15.03.2023 um 17:30 Uhr mit der Praxisveranstaltung zum M-Commerce von Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen.
Mobile Commerce prägt bereits seit Jahren den Onlinehandel und bietet nach wie vor Wachstumschancen. Gleichzeitig stellt der Vertrieb über mobile Endgeräte viele Unternehmen vor Herausforderungen und grundsätzliche Fragen bezüglich der passenden Strategie sowie der Gestaltung der Kanäle.
Als Experte im Onlinevertrieb setzt sich Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen von der Kanzlei Jordan & Wagner intensiv mit den rechtlichen und gestalterischen Parametern sowie den Erfolgsfaktoren und Zukunftstrends im Mobile Commerce auseinander.
In seinem Vortrag beim IHK-Netzwerk E-Commerce gibt er unter anderem einen Einblick in aktuelle Herausforderungen, Best Practice Beispiele und entscheidende Punkte zur Umsetzung erfolgreicher Strategien im mobilen Onlinehandel.
Mobile Commerce - Erfolgsfaktoren, Zukunftstrends und die rechtlichen und gestalterischen Parameter - Praxisseminar, Netzwerktreffen: Hier geht es zur Anmeldung: IHK Reutlingen, 15.03.2023
Umsetzungsbedarf für Hersteller, Händler, Importeure
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, BGBl. 2021 I, 2970), tritt am 28.06.2025 in Kraft und legt Barrierefreiheitsanforderungen fest für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Betroffen sind der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, sowie der Personenverkehr und Fintech-, Bankdienstleistungen. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ wird die Barrierefreiheit erstmals auch für private Wirtschaftsakteure verpflichtend. Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. EUR erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf max. 2 Mio. EUR beläuft), sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.
Die Städte und Gemeinden versenden derzeit die nach der Grundsteuerreform aktualisierten Grundsteuerbescheide.
Dagegen wurden die Grundsteuerwertbescheide der Finanzämter zumeist bereits im vergangenen Jahr verschickt. Dies ist die eigentliche rechtliche Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, der den neu berechneten Wert des Grundstücks widerspiegelt. Die Gemeinden ermitteln unter Anwendung des jeweils festgesetzten Hebesatzes den Endbetrag der Grundsteuer, der dann im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird.